Zwinger-Zertifizierung der BGD
Dieses Gütesiegel steht als Zertifizierung zur Qualitätssicherung einer Zuchtstätte in Bezug auf die Aufzucht der Welpen und das Umfeld in denen sie aufwachsen. Es kann von jedem Züchter der BGD e.V. beantragt werden.
Dazu muss er sich einer Kontrolle seines Zwingers unterziehen und erhält, wenn alle Kriterien nach § 8 der Zuchtordnung der BGD e.V. erfüllt und anstandslos sind, dieses Gütesiegel. Die Zwingerkontrolle wird durchgeführt, wenn ein Wurf liegt. Nur dann können alle Kriterien am Besten beurteilt werden.
Die Vergabe ist beschränkt auf 2 Jahre und muss nach Ablauf neu beantragt und eine erneute Kontrolle des Zwingers durchgeführt werden.
Das gültige Datum ist jeweils darauf vermerkt.
Der Welpenkäufer kann so sicher sein, dass er in der Zuchtstätte sehr gute Voraussetzungen für die Aufzucht und Pflege der Welpen,
wie auch der Hündin vorfindet.