So erkennen Sie eine gute Zuchtstätte
- die Zuchtanlage ist artgerecht eingerichtet und bietet den Tieren ausreichend Freiraum
- die Hunde leben in der Familie – nicht ausschließlich im Zwinger
- die Wurfkiste und das gesamte Umfeld sind sauber und geruchsfrei
- alle Tiere sind gepflegt und gut genährt, die Welpen dürfen ruhig etwas pummelig sein, aber nicht unterernährt aussehen
- die Welpen verhalten sich lebhaft und sind neugierig
- die Mutterhündin verhält sich Ihnen gegenüber weder aggressiv noch gereizt
- die erwachsenen Hunde zeigen keine Angst oder Reserviertheit
- auch ältere Tiere sind in der Zuchtanlage zu sehen.
Züchter der BGD e.V. schließen mit Ihnen einen fairen Kaufvertrag ab. Zusätzlich dazu erhalten Sie in einer Welpenmappe zusammengestellt: Ahnentafel, Wurfabnahmebericht, Heimtierausweis, Futter-, Impf- und Entwurmungsplan, TASSO-Meldung, zusammen mit vielen Tipps und Ratschlägen rund um den Welpen im neuen Zuhause. Ebenso gibt Ihnen der Züchter Futter für die ersten Tage mit.
Hände weg !!!
Gute Zuchtstätten haben nicht das ganze Jahr über Welpen anzubieten. Vorsicht bei Welpen vom „Fließband“. Wenn sowohl ununterbrochen, als auch zum „Schnäppchenpreis“ Nachwuchs angeboten wird, steckt gewerbliche Massenzucht dahinter– davon sollten Sie unbedingt Abstand nehmen.
Der Kauf eines solchen „günstigen“ Welpen, kann den Käufer letztlich teuer zu stehen kommen. Oft sind die Tiere krank, nicht entwurmt, unzureichend oder gar nicht geimpft und nicht gechipt. Die Welpen werden meist viel zu früh von der Mutterhündin weggenommen, sind nicht sozialisiert und meist verängstigt. Arztkosten und Folgekosten können sich schnell zu einer hohen Rechnung summieren.
Hunde aus solchen unseriösen Quellen besitzen selten Papiere und werden oftmals auch illegal aus dem Ausland eingeführt, wo bei Verpaarungen keinerlei Wert auf Gesundheit, Vitalität und Wesensfestigkeit der Elterntiere gelegt wird. Die Mutterhündin wird meist in katastrophalen hygienischen Verhältnissen gehalten und dient letztendlich nur als „Gebärmaschine“.
Unterstützen Sie keinesfalls derartige Praktiken.
Sie sind tierschutz-rechtlich mehr als bedenklich!
Nehmen Sie Abstand vom Welpenkauf, wenn
- die Welpen „preiswerter“ angeboten werden, weil Sie auf die Ausstellung vom Papieren verzichten
- die Welpen deutlich unter dem üblichen „Marktpreis“ angeboten werden,
- die Mütterhündin Ihnen nicht gezeigt werden kann (aus welchen Gründen auch immer),
- die Hunde ausschließlich in Zwingern leben,
- die Welpen Durchfall haben oder unterernährt aussehen,
- die Welpen (gegen das Gesetz!) unter acht Wochen abgegeben werden,
- der Welpe z. B. auf einem Parkplatz übergeben werden soll.
Kaufen Sie niemals einen Welpen aus Mitleid –
auch nicht von unseriösen Geschäftemachern, um ihn aus diesem Umfeld zu befreien.
Sie unterstützen damit zwangsläufig die Weiterproduktion!